Staatsräson,
der Grundsatz, daß die Verwirklichung des allgemeinen Wohls primäre Aufgabe der politischen Führung und der sie tragenden Kräfte sei
Staatsräson,
der Grundsatz, daß die Verwirklichung des allgemeinen Wohls primäre Aufgabe der politischen Führung und der sie tragenden Kräfte sei